Dieser Service richtet sich speziell an Perforationsarbeiten in bestehenden Sonden. Das Spektrum reicht vom Einsetzen von Plug`s, Trennen von Tubing, Bridge-Plug,
Back-off-initiieren zum Lösen von Verbindungen, bis hin zu Perforationen zum Zwecke der Produktion und Produktionssteigerung.
,,zaiser-oilfield'' übernimmt die Verpflichtung als Sprengungsunternehmen, sowie die Aufsicht und Kontrolle an der Bohranlage.
Im Bereich Bohrlochmessungen mit Strahlenquellen ermöglicht ,,zaiser-oilfield'' ebenfalls eine dem österreichischen Gesetz und Strahlenschutzverordnung konformen Möglichkeit zur Durchführung dieser Arbeiten in Österreich.
Wir übernehmen die Verantwortung als behördlich gemeldeter Strahlenschutzbeauftragter sowie die Aufsicht und Kontrolle während des Betriebes.
Auch im Einsatz von strahlenschutztechnischen Überwachungsmessungen um eine richtige Einschätzung für den Abtransport und Lagerung zu gewähren, bitten wir unseren Dienst.
,,zaiser-oilfield'' transportieret ordnungsgemäß laut ADR „Gefahrgutbeförderungsgesetz“
Aller Klassen. Auch Sprengmittel-Transporte in Deutschland.
Wir übernehmen die Verantwortung des verpflichtend gemeldeten
Gefahrgutbeauftragten.
,,zaiser-oilfield'' ist berechtigt Sprengmittel nach Österreich zu importieren und zu verwenden.
Wir bringen Sprengmittel, welche für die geplanten Arbeiten benötigt werden, mit Hilfe des ausführenden Unternehmens nach Österreich.
Wir unterstützen bei Meldungen und Anzeigen im behördlich vorgeschriebenen Umfang.
Nach Beendigung dieses Auftrages, exportieren wir die verbleibenden Sprengmittel wieder ins Herkunftsland.
Für eine dauerhafte Verbringung und Lagerung in Österreich für Nachfolgeaufträge, oder auch rasche Problembehebungsarbeiten werden wir gesonderte Vereinbarungen treffen.
Wir haben einen Bunker mit 20 Tonnen NEM zur Verfügung.
Wir unterstützen bei Meldungen und Anzeigen im behördlich vorgeschriebenen Umfang.
,,zaiser-oilfield'' übernimmt die Verantwortung als gemeldeter Strahlenschutzbeauftragter mit allen dazugehörigen Aufgaben wie Aufsichtspflicht, Kontrolle und Überwachung beim Umgang mit Strahlenquellen an der Anlage während einer Bohrlochmessung.
Wir sind staatlich ausgebildet, geprüft und unterstützen oder übernehmen die Aufgabe der vom ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ( AschG ) vorgeschriebenen Sicherheitsfachkraft ( SFK ).